Das jährliche allgemeine Kirchgeld beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 120 Euro. Es wird gestaffelt nach den Einkünften und Bezügen, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt sind, also Einkünfte und Bezüge, die über dem derzeit geltenden Grundfreibetrag von 12.096 Euro (für 2025 festgelegt) liegen. Grundlage für die Selbsteinstufung der Mitglieder ist eine Tabelle.
Einkünfte (brutto) | Kirchgeld in Euro |
0 – 12.096 | 0 |
12.097 – 24.999 | 10 - 20 |
25.000 – 39.999 | 25 - 40 |
40.000 – 54.999 | 45 - 65 |
55.000 – 69.999 | 70 - 95 |
70.000 und mehr | 100 - 120 |
Die Angaben gelten jeweils für das Kalenderjahr.